Stornorechnung kostenlos erstellen
Korrigiere oder storniere eine bestehende Rechnung nachvollziehbar, ohne die Originalrechnung zu überschreiben.
Du verantwortest Rechnungsbezug, Korrekturgrund, Beträge und steuerliche Einordnung. Auftragstools ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Mehr erfahren → Nutzungsbedingungen
Stornorechnung erstellen
- 01
Angaben ergänzen
Unternehmens-, Kunden- und Auftragsdaten eintragen.
- 02
Leistung konkretisieren
Positionen, Mengen, Preise und Steuerbehandlung ergänzen.
- 03
Prüfen und herunterladen
Live-Vorschau prüfen und das PDF herunterladen oder drucken.
- 04
Ablauf fortsetzen
Korrektur-PDF herunterladen und bei Bedarf eine neue Rechnung erstellen.
Wann ist eine Stornorechnung sinnvoll?
Eine Stornorechnung oder Rechnungskorrektur vermindert oder neutralisiert eine bereits ausgestellte Rechnung. Erstelle sie möglichst direkt aus dem gespeicherten Rechnungsbeleg, damit Rechnungsbezug, Positionen, Umsatzsteuer und Kundendaten übereinstimmen.
Was sollte enthalten sein?
Eigene fortlaufende Nummer, Stornodatum, Nummer und Datum der ursprünglichen Rechnung, vollständige Anschriften, betroffene Positionen, Umsatzsteuer, negativer Korrekturbetrag und ein konkreter Korrekturgrund.
Einordnung in den Ablauf
Die umgangssprachliche kaufmännische Gutschrift ist eine Rechnungskorrektur. Die umsatzsteuerliche Gutschrift nach § 14 UStG ist dagegen eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Rechnung und wird hier bewusst nicht erzeugt.
Beispiel: Vollstorno mit anschließender neuer Rechnung
Übernimm die fehlerhafte Rechnung vollständig in eine Stornorechnung, prüfe den negativen Betrag und nenne den Korrekturgrund. Erstelle anschließend bei Bedarf eine neue, richtig ausgestellte Rechnung als eigenen Beleg.
Häufige Fragen
Bleibt die ursprüngliche Rechnung erhalten?
Ja. Die Stornorechnung erhält eine eigene Nummer und verweist auf die unverändert gespeicherte Originalrechnung.
Kann ich nur einzelne Positionen korrigieren?
Ja. Wähle Teilkorrektur und passe die übernommenen Positionen auf den tatsächlich zu korrigierenden Umfang an. Vorschau und PDF weisen die Korrekturbeträge negativ aus.
Warum heißt der Beleg nicht einfach Gutschrift?
Der Begriff Gutschrift bezeichnet im Umsatzsteuerrecht eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Rechnung. Für die Korrektur einer eigenen Ausgangsrechnung verwendet Auftragstools deshalb die eindeutigen Begriffe Stornorechnung und Rechnungskorrektur.
Kann ich danach eine neue Rechnung erstellen?
Ja. Aus der Stornorechnung lässt sich ein neuer Rechnungsentwurf mit übernommenen Kunden-, Auftrags- und Positionsdaten erstellen. Prüfe alle Angaben und vergib keine alte Rechnungsnummer erneut.
Wo werden meine Belege gespeichert?
Nur in diesem Browser auf diesem Gerät. Beim Löschen der Browserdaten gehen lokale Entwürfe verloren. Wichtige PDFs und Sicherungen solltest du herunterladen.
